Wir können zum 70. Jahrestag stolz sein auf unser Grundgesetz, auf den von Deutschen erstmals erfolgreich beschrittenen Weg eines demokratischen Verfassungsstaates.
Einklagbare und unveränderbare Grundrechte, welche Freiheit und Würde des Individuums vor Willkür und Unterdrückung schützen. Jedem, dem Rechtssetzung und Rechtsanwendung in unserem Land zu kompliziert und bürokratisch erscheinen, dem die umfassende Verteilung aller staatlichen Gewalten auf eine Vielzahl von sich teils gegenseitig kontrollierenden Institutionen zu mühsam und langsam erscheint, wünsche ich kurze Besuche in Ländern, welche die Zuschreibung Rechtsstaat nicht verdienen. Als Rechtsanwalt bin ich sicherlich Parteivertreter, ich sehe mich aber auch als Verteidiger des Rechts an sich. Als Verteidiger der Idee, mit dem Mittel allgemeinverbindlicher Regeln einen gerechten und friedlichen Interessenausgleich zwischen den Individuen und Gruppen einer Gesellschaft zu schaffen. Vor dem Gesetz ist jeder gleich und die Würde (nicht nur des deutschen) Menschen ist unantastbar. Schon zur ersten Verfassung von Massachusetts aus dem Jahre 1780 hat John Adams die unvergleichliche Qualität eines solchen Rechtsstaates treffsicher beschrieben: „to the end it may be a government of laws and not of men.“
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